Am 1. Januar 2005 sollen Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammengelegt werden; die Arbeitslosenhilfe wird abgeschafft. Alle, die erwerbsfähig sind, erhalten dann das "Arbeitslosengeld II" (ALG II). Das ALG II bemisst sich nicht mehr nach dem vorherigen Einkommen. Alle erhalten dieselben Pauschalen. Ein Alleinstehender hat mit 345 Euro im Monat auszukommen. Das muss reichen für Essen, Bekleidung, Telefon, Wohnungseinrichtung, Arztkosten und Medikamente. Die künftigen Zahlungen für Kinder liegen unter den bisherigen Sozialhilfesätzen.
Die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung wird örtlich geregelt. Die Größe der Wohnungen ist begrenzt und die Mietzuschüsse ebenfalls. Von vielen wird ein Umzug in eine Billigwohnung verlangt werden. Wer sein Eigenheim noch abzahlen muss, ist ganz besonders schlimm dran: Tilgungen werden nicht übernommen, nur Zinszahlungen.
Bevor ein Betroffener überhaupt Anspruch auf dieses Almosen hat, muss er sein Vermögen einschließlich seiner Altersvorsorge bis auf Reste aufbrauchen und auch Ehepartner werden verstärkt herangezogen. Hinterlässt ein ehemaliger ALG II-Empfänger noch ein Erbe, zahlen seine Erben die letzten 10 Jahre zurück. Das nennt sich Erbenhaftung. (Anmerkung: Dieselben Politiker, die diese Gemeinheiten beschließen, sträuben sich mit Händen und Füßen, die Reichen dieses Landes durch etwas mehr Erbschaftssteuer zur Kasse zu bitten)
Wer nebenbei einen Job findet, darf keineswegs dieses Geld behalten. Von den ersten 400 Euro dürfen sie ganze 60 Euro behalten. Die Fahrtkosten dürfen sie selber tragen. Jeder Bezieher von ALG II muss jede legale Arbeit annehmen, auch an anderem Ort und auch bis 30 Prozent unter Tarif bzw. unter der ortsüblichen Bezahlung. Im Verweigerungsfall können die Zahlungen gekürzt oder sogar ganz gestrichen und durch Lebensmittelgutscheine ersetzt werden. Wer keinen Job findet, kann in sogenannte Arbeitsgelegenheiten gezwungen werden. Das sind Arbeiten ohne Arbeitsvertrag, ohne Lohn, ohne Sozialversicherung und ohne berufliche Perspektive. Dafür gibt es nur eine Aufwandsentschädigung von 1 Euro die Stunde. Diese Arbeitsgelegenheiten werden enorm ausgeweitet und müssen nun nur noch "im öffentlichen Interesse" sein. Damit sind sie eine verheerende Konkurrenz zum bestehenden Arbeitsmarkt. Im Dienstleistungsbereich, bei den sogenannten gemeinnützigen Unternehmen und im Kleingewerbe werden sie noch mehr reguläre Arbeitsplätze vernichten.
Für viele Menschen wird das Grundgesetz mit seinen Grundrechten außer Kraft gesetzt.
Diese "Reform" haben Unternehmer geschrieben oder schreiben lassen. Der Chef des Bundesverbandes der deutschen Arbeitgeberverbände, Hundt, forderte bereits 1997: "Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung und der Sozialhilfe müssen gesenkt werden." Prof. Werner Sinn vom ifo-Institut wird besonders deutlich: "Die Lohnersatzleistungen, die der Staat anbietet, erzeugen Arbeitslosigkeit, weil sie wie Lohnuntergrenzen im Tarifsystem wirken." Denn das ist der Zweck: die Sozialhilfe soll ganz weg, die Tarifsysteme sollen ausgehebelt werden, die Löhne in Bodenlose fallen. Die Noch-Beschäftigten sollen alle Zumutungen schlucken. Parallel zu Hartz IV läuft eine riesige Erpressungsmaschinerie in den Betrieben und Verwaltungen. Die Beschäftigten sollen länger arbeiten und Lohnsenkungen hinnehmen. Die Folgen sind noch mehr Erwerbslose und noch mehr Reichtum in wenigen Händen.
Widerstand ist angesagt! Gewerkschaften, Erwerbslose und soziale Bewegungen müssen versuchen, Hartz IV zu verhindern. Sollte das nicht gelingen, geht das Ringen weiter. Da vieles in den Kommunen umgesetzt werden wird, liegen auch vor Ort Möglichkeiten, Härten abzufangen, ausreichend Mietzuschüsse zu zahlen, Obdachlosigkeit und Zwangsarbeit zu verhindern. Ob es gelingt, hängt vom Druck von unten ab.
Weitere Informationen unter:
Förderverein gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit e.V., bietet viele rechtlichen Hinweise
http://www.erwerbslos.de/
Arbeitnehmerkammer Bremen
http://www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik/